Land und Kommunen müssen zum Wohl der Bürger auf Augenhöhe miteinander kommunizieren
Nach dem hessischen Staatsgerichtshof (2013) muss der Gesetzgeber „den Finanzbedarf der Kommunen im Hinblick auf die pflichtigen Aufgaben realitätsgerecht ermitteln“. Damit ist in die Finanzbeziehung zwischen Land und Kommunen Bewegung gekommen. Während es früher eher um die richtige Verteilung von Landesmitteln an die Städte und Kommunen ging, steht aktuell immer mehr die Ausstattung des kommunalen Finanzausgleichs im Zentrum.
In Hessen gibt es die Übereinkunft, dass zur kommunalen Selbstverwaltung auch freiwillige Aufgaben gehören. Das bedeutet, die Landesregierung muss den Verteilungsschlüssel der Finanzmasse exakter ermitteln und die Steuermittel „gerechter“ auf den Finanzbedarf der Kommunen verteilen. Die Unterschiede in der Finanzlage der Städte werden eher wachsen als schrumpfen. Das wird die Landesregierung vor große Herausforderungen stellen. Mit einfachen Parolen oder Schuldzuweisungen wird man dieses Problem nicht vernünftig lösen können.
Gefragt ist nicht nur eine vertikale Verteilung der Finanzmittel, sondern auch ein "horizontaler" Ausgleich, bei der Kommunen mit einer überdurchschnittlichen Finanzkraft abgeben müssen! Aber wieviel genau und nach welchen Regeln, das wird in der nächsten Wahlperiode zu spannenden und sicher kontroversen Diskussionen führen!
Unsere Aufgabe wird es sein, die Verteilung der Finanzmittel des kommunalen Finanzausgleichs möglichst transparent und nachvollziehbar zu organisieren.
Gerade das aktuelle Thema „Pflicht zur Erhebung von Straßenbeiträgen“ zeigt die Notwendigkeit einer bürgerfreundlichen, aber auch infrastrukturfördernden Lösung in der weiteren Auseinandersetzung.
In den Gemeinden werden die Beschlüsse, die in Wiesbaden gefasst werden, real für die Bürger erlebbar. Ich möchte mich mit meiner Erfahrung als Kämmerin in diesen Diskussionsprozess aktiv gestaltend einbringen.